Donnerstag, 26. September 2024 / Daniela Dürr
Was hat das neue Erbrecht mit Jungwacht Blauring zu tun?
Jungwacht Blauring darf auf viele grosszügige Spenderinnen und Spendern zählen. Es ist auch möglich, die Jubla im Testament zu berücksichtigen. Damit schenken Sie Kindern und Jugendlichen auch in Zukunft eine hochwertige und sinnvolle Freizeitgestaltung.
Was ist neu am Erbrecht?
Das revidierte Erbrecht ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Es ist neu flexibler gestaltet: Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen, da die Pflichtteile weniger stark eingeschränkt werden. Dies hat zur Folge, dass Organisationen – wie beispielsweise Jungwacht Blauring – mit einem grösseren Betrag berücksichtigt werden könnten. (Weitere Informationen: Medienmitteilung des Bundes)
Für was wir mein Geld eingesetzt?
Die Stiftung pro jungwacht blauring unterstützt die Jubla lokal, regional, kantonal und national. Dadurch wird gewährleistet, dassdie Jubla-Tätigkeiten nicht nur kurz- und mittelfristig, sondern auch langfristig gesichert sind. Viele verschiedene Projekte konnte die Stiftung bereits unterstützen. Weiter macht sich die Stiftung mit dem Angebot der KulturLegi für armutsbetroffene Familien stark.
Wer bestimmt, was mit meinem Geld geschieht?
Der ehrenamtliche Stiftungsrat prüft die Projektgesuche sorgfältig und entscheidet regelmässig gemeinsam über die Vergaben. So wird das Geld dort eingesetzt, wo sinnvoll erscheint und es benötigt wird.
Wer kann mir bei weiteren Fragen weiterhelfen?
Einige Fragen und Antworten finden Sie bereits hier auf unserer Website.
Gerne erklären wir Ihnen ausführlicher, was mit ihrem Vermächtnis geschieht. Für alle formellen Anliegen wie das Schreiben des Testaments und Fragen zum Erbrecht, empfehlen wir Ihnen Kontakt mit juristischen Fachpersonen aufzunehmen.