Freitag, 2. Juni 2023 / Daniela Dürr

Was hat das neue Erbrecht mit Jungwacht Blauring zu tun?

Jungwacht Blauring darf auf eine Vielzahl an grosszügigen Spenderinnen und Spendern zählen. Es ist auch möglich, die Jubla im Testament zu berücksichtigen. Damit schenken Sie Kindern und Jugendlichen auch in Zukunft eine hochwertige und sinnvolle Freizeitgestaltung. 

 

Was ist neu am Erbrecht?

Das revidierte Erbrecht ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Es ist neu flexibler gestaltet: Mit dem neuen Recht können Erblasserinnen und Erblasser künftig über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen, da die Pflichtteile weniger stark eingeschränkt werden. Dies hat zur Folge, dass Organisationen - wie beispielsweise Jungwacht Blauring - mit einem grösseren Betrag berücksichtigt werden könnten. (Weitere Informationen: Medienmitteilung des Bundes)

 

Für was wir mein Geld eingesetzt?

Die Stiftung unterstützt lokal, regional, kantonal und national und gewähr­leistet damit, dass die Jubla-Tätigkeiten nicht nur kurz- und mittelfristig, sondern auch langfristig gesichert sind. (Unterstützte Projekte)

Neben individuellen Projekten und Anlässen von Jungwacht Blauring sowie Stiftungs­projekte wie der «prixjubla», macht sich die Stiftung insbesondere mit der KulturLegi für  stark.

 

Wer bestimmt, was mit meinem Geld geschieht?

Der ehrenamtliche Stiftungsrat prüft die Projektgesuche sorgfältig und entscheidet regelmässig gemeinsam über Vergaben. So wird das Geld dort eingesetzt, wo es benötigt wird. 

 

Wer kann mir weiterhelfen?

Einige Fragen und Antworten finden Sie bereits hier auf unserer Website

Gerne erklären wir von Stiftungsrat Ihnen ausführlicher, was mit ihrem Vermächtnis geschieht. Für alle formellen Anliegen wie das Schreiben des Testaments und Fragen zum Erbrecht, empfehlen wir Ihnen Kontakt mit juristischen Fachpersonen aufzunehmen.

 

Daniela Dürr-3266x3266
Autor*in
Daniela Dürr
Fachverantwortliche Marketing, Fundraising & Kommunikation,
Lead Link Strukturen
Jetzt teilen